VERHALTENSKODEX


Die in der Bereuter-Gruppe zusammengefassten Firmen:
BEREUTER HOLDING AG, Volketswil, BEREUTER BAU AG, Volketswil, BEREUTER AG, Volketswil, BEREUTER BODENAUFWERTUNG AG, Volketswil, BEREUTER BAUGRUBENTECHNIK AG, Volketswil, Baur & Cie AG, Volketswil, verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex der Bereuter-Gruppe wie folgt:


1.

Die Bereuter-Gruppe handelt nach den Prinzipien der Legalität, der Loyalität, der Korrektheit und der Transparenz. Die vom Verwaltungsrat genehmigten Geschäftsprozesse der Bereuter-Gruppe sind korrekt, überprüfbar, legitim, vernünftig und angemessen. Die Ressourcen und Güter der Bereuter-Gruppe dürfen weder für unrechtmässige Zwecke noch für Handlungen mit zweifelhafter Transparenz verwendet werden. Die Bereuter-Gruppe duldet weder illegale Handlungen noch illegitime Vergütungen aller Art.

2.

Wir dulden keine persönlichen Bereicherungen von Einzelpersonen zulasten der in gegenseitiger Geschäftsbeziehung stehenden Firmen und Personen (Geschenke, Begünstigungen, Provisionen, direkte oder indirekte materielle Vorteile). Handlungen, die der geschäftlichen Höflichkeit dienen (Einladung zu Mahlzeiten, Annahme und Abgabe von kleinen Geschenken, Teilnahme an Präsentationen und Führungen etc.) sind erlaubt, sofern sich diese im Wert und Umfang in einem vertretbaren und branchenüblichen Rahmen bewegen. In zweifelhaften Einzelfällen entscheidet der CEO der Bereuter-Gruppe abschliessend.

3.

Kadermitarbeitende der Stufen I bis III und wichtige Partner der Bereuter-Gruppe anerkennen durch die rechtskräftige Unterzeichnung des Verhaltenskodex den vorliegenden Inhalt und erklären ihren Willen und Ihre Bereitschaft zur kompromisslosen Umsetzung. Die übrigen Mitarbeiter und Partner der Bereuter-Gruppe werden in geeigneter Form über den Verhaltenskodex informiert (Mitarbeiterbrief, Publikation in der Homepage etc.).

4.

Die Bereuter-Gruppe wird bei Verstössen gegen diesen Verhaltenskodex wie folgt handeln:

  • Das Arbeitsverhältnis mit Mitarbeitenden kann aufgelöst werden. Je nach Schwere des Verstosses erfolgt die Kündigung ordentlich, ordentlich mit sofortiger Freistellung oder fristlos.
  • Das Vertragsverhältnis mit Partnern wird je nach Schwere des Vorfalls abgemahnt, fristgerecht gekündigt oder mit sofortiger Wirkung aufgrund besonderer Umstände aufgelöst.
  • Die Bereuter-Gruppe wird in jedem strafrechtlich relevanten Fall eine Anzeige einreichen und damit eine Strafuntersuchung einleiten.
  • Die Bereuter-Gruppe wird in jedem Fall geeignete Massnahmen für den vollen Schadenersatz einleiten.
5.

Wir nehmen Abstand von Geschäftsbeziehungen mit Partnern, welche

  • sich in Nachlassstundung oder in Konkursverfahren befinden;
  • sich in laufenden Strafverfahren befinden;
  • ihren sozialen Pflichten als Arbeitgeber nicht oder unvollständig nachgekommen sind (AHV, IV, EO, BVG, UVG, KTG, FAR, Quellensteuer etc.);
  • offensichtlich oder vermutlich verstossen gegen: gesamtarbeitsvertragliche Bestimmungen;
  • die einschlägigen Gesetze, Normen und Bestimmungen im Umgang mit der Natur und Umwelt
  • die einschlägigen Gesetze, Normen und Bestimmungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes;
  • die Gesetze, Normen und Regeln der Baukunst;
  • die Gesetze und Bestimmungen des Wettbewerbsrechtes
6.

Mitarbeiter und Partner verpflichten sich, vermutete und offensichtliche Verstösse gegen den Verhaltenskodex sofort nach deren Vermutung oder Entdeckung an den CEO der Bereuter-Gruppe zu melden. Die Meldung kann persönlich oder anonym erfolgen. Im Fall der anonymen Meldung ist der Sachverhalt möglichst präzise zu beschreiben.