07.03.2022


BAUEN – ABER SICHER!

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden in der Bereuter-Gruppe grossgeschrieben. Die revidierte Bauarbeitenverordnung legt seit Anfang Jahr zusätzliche Massnahmen fest.

Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Und wo man mauert und betoniert, da ist schnell etwas passiert. Das sind zwar Binsenweisheiten – zutreffend sind und bleiben sie trotzdem. Auch in den Bereuter-Firmen kommt es trotz guten Schutz- und Sicherheitsstandards zu Unfällen und Sachschäden. Statistik über die Vorfälle führt Simon Bär, Leiter Sicherheit und technische Dienste der Bereuter Holding AG. Gemäss seinen Zahlen haben im Jahr 2021 39 Berufs- und Nichtberufsunfälle zu insgesamt 348 Ausfalltagen in der Bereuter-Gruppe geführt. «Die Unfälle ereignen sich hauptsächlich direkt auf den Baustellen. Mitarbeitende werden von Gegenständen getroffen, sie rutschen aus, stolpern oder stürzen», erklärt Bär.

Während die Unfall- und Ausfall-Zahlen 2021 gegenüber dem Vorjahr bei gleichzeitigem Personalzuwachs leicht zunahmen, konnten die Sachschadensfälle und die Sachschadenssumme im vergangenen Jahr gesenkt werden. Bei den meisten Schadensfällen sind Fahrzeuge und/oder Maschinen involviert. «Sei es auf Baustellen, dem Werkareal oder auch auf der Strasse: Teilweise sehr enge Platzverhältnisse, Unkonzentriertheiten und vorhandener Zeitdruck führen zu Kollisionen mit anderen Fahrzeugen, Maschinen oder auch Gebäudeteilen», weiss Bär.

Der Sicherheitschef der Bereuter-Gruppe führt regelmässige Audits auf Baustellen, in den Gruben und auf dem Werkhof durch. Er ist zufrieden. «Grundsätzlich haben wir einen guten Stand, was die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz angeht. Und es ist erfreulich, dass sich bei unseren Mitarbeitenden beispielsweise das konsequente Tragen von Helm, guter Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen durchgesetzt hat», sagt er. Dennoch treffe er ab und zu auf Situationen, in denen durch die stetigen Veränderungen auf den Baustellen nicht alle Schutzmassnahmen so umgesetzt seien, wie es das Unternehmen vorsehe und die neue Bauarbeitenverordnung festlege.

Neue Verordnung seit Anfang Jahr
Diese totalrevidierte Bauarbeitenverordnung (BauAV) wurde in den vergangenen Jahren in einem mehrstufigen Prozess erarbeitet, im Juni 2021 durch den Bundesrat verabschiedet und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Nebst zahlreichen inhaltlichen und formalen Detailanpassungen weist die neue BauAV drei wesentliche Neuerungen auf:

1. Bauarbeiten sind nicht mehr nur so zu planen, dass das Unfall- und Gesundheitsrisiko möglichst klein ist. Neu ist diese Planung auch mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept schriftlich zu dokumentieren. Wie Sicherheitschef Bär erklärt, nutzen die Bereuter-Firmen für die Umsetzung die Musterkonzepte der Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und des Schweizerischen Baumeisterverbands. Es handelt sich dabei um mehrseitige Checklisten, die bei der Arbeitsvorbereitung ausgefüllt werden und zugleich als Gedächtnisstütze und schriftliche Dokumentation dienen.

2. Bei Arbeiten in Sonne, Hitze und Kälte sind die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitenden zu treffen. «In diesem Themenbereich sind in der Bereuter-Gruppe alle Mitarbeitenden geschult worden», sagt Bär. Bereits vor der neuen BauAV sei es im Unternehmen üblich gewesen, dass Mitarbeitende nebst der normalen Arbeitskleidung Stirnblenden mit Nackenschutz, Sonnencrème und Mineralwasser beziehen können. Zudem sei es entscheidend, die Arbeiten entsprechend den äusseren Bedingungen einzuplanen und witterungsgeschützte Pausenorte zur Erholung zu gewährleisten. Auch dies sei in der Gruppe selbstverständlich, sagt der Sicherheitschef.

3. Arbeitswege und Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein. Gemäss Simon Bär hat diese Neuerung intern für einige Nachfragen sowie auch Verbesserungsvorschläge gesorgt. Der gruppeneigene Fachbereich Elektro habe verschiedenes neues Beleuchtungsmaterial bestellt und installiert. Darüber hinaus würden gegenwärtig neue LED-Lampen getestet, mit denen insbesondere im Winterhalbjahr zusätzlich für gute Sichtverhältnisse gesorgt werden soll.

Die revidierte BauAV sorgt für Mehraufwand. Es sind Schulungen nötig, Material muss beschafft werden, im Alltag müssen zusätzliche Dokumentationen erstellt werden. «Für die Branche ist es angesichts ohnehin knapper Margen wichtig, dass diese Aufwände weiterverrechnet werden können», betont Sicherheitschef Bär. Nur wenn die gesamte Branche die Mehraufwände sauber einkalkuliere, entstehe wieder ein fairer Wettbewerb.
Inhaltlich hält Bär die Änderungen der neuen BauAV trotz Mehraufwand für sinnvoll. «Entscheidend ist es, dass wir die Massnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht als Zusatzaufwand ausserhalb unseres Kerngeschäfts verstehen, sondern sie sinnvoll und konsequent in die Arbeitsabläufe und den Arbeitsalltag integrieren. «Gelingt uns das, können wir mit der neuen BauAV noch besser gewährleisten, dass unsere Mitarbeitenden abends gesund zu ihren Familien zurückkehren», sagt Bär. Das sei schliesslich die Hauptsache.